Allgemeine Geschäfts­bedingungen und Kunden­informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen SchwaaBa Schwaak+Bangert D. Köster e.K.
Schulstrasse 12, 58332 Schwelm, E-Mail: info@schwaaba.de

Geltungsbereich
Verträge werden mit der SchwaaBa Schwaak+Bangert D. Köster e.K. (im Folgenden: SchwaaBa) nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils neuesten Fassung geschlossen. Diese sind im Internet auf Anfrage abrufbar. Maßgeblich für die Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon bleiben Individualvereinbarungen unberührt. Kunde sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden auch „Kunde“ genannt). Gegenüber Kunden gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf diese nochmals hinzuweisen wäre. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen, diese werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn SchwaaBa in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung vorbehaltlos ausführt.

Vertragspartner, Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angabe von SchwaaBa (z.B. in Katalogen, auf der Website oder sonstigen elektronischen Medien) sind keine Angebote im rechtlichen Sinne, sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen.
(2) Der Kaufvertrag kommt mit der SchwaaBa zustande. Das Angebot des Kunden kann von SchwaaBa durch die Zusendung einer Annahmeerklärung oder der Ware erfolgen, je nachdem was zuerst erfolgt. Weicht der Inhalt einer Vertragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt der Inhalt dieser Vertragsbestätigung, sofern die andere Vertragspartei nicht unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Vertragsbestätigung in Textform widerspricht.

Rücktritt bei Nichtverfügbarkeit
SchwaaBa ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die bestellte Ware ohne Verschulden von SchwaaBa nicht verfügbar ist. In diesem Fall wird SchwaaBa den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

Preise, Lieferungen und Gefahrenübergang
(1) Sämtliche Preisangaben von SchwaaBa sind brutto inklusive Umsatzsteuer. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an, auch wenn diese im konkreten Angebot nicht gesondert ausgewiesen werden. Die Lieferzeit beträgt vier Wochen. SchwaaBa ist jedoch berechtigt, auch ohne Ankündigung vorher zu liefern. In der Praxis bemüht sich SchwaaBa um kürzere Lieferzeiten.
(2) Es gelten folgende Lieferpauschalen: Bei Bestellungen unter einem Brutto-Warenwert von € 50,- pro Bestellung berechnet SchwaaBa pro Auftrag € 7,50 als Lieferpauschale.
(3) Abweichungen der Regelungen in Abs. (1) und (2) gelten nur, wenn diese ausdrücklich von SchwaaBa in Textform zugesagt oder zwischen den Parteien vereinbart wurden.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahmeverzug
(1) SchwaaBa liefert gegen Vorkasse und ist nicht zur Vorleistung oder dazu verpflichtet, die Bezahlung per Kreditkarte zu akzeptieren. Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorkasse wird dem Kunden die Bankverbindung von SchwaaBa in der Auftragsbestätigung genannt. Nach Zahlungseingang wird die Ware versandt.
(2) Wenn SchwaaBa gegen Rechnung liefert, gilt folgendes: 14 Tage netto. SchwaaBa ist berechtigt, Fälligkeitszinsen gegenüber dem Kunden in Höhe von 5 Prozent gemäß §§ 353, 352 Abs. 2 HGB zu berechnen.
(3) Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Bei der Kreditkartenzahlung tritt Verzug spätestens dann ein, wenn die Rückbuchung des abgebuchten Betrages erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist SchwaaBa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszins abzurechnen.
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung wird zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB von 40,- € berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens von SchwaaBa wird hierdurch nicht berührt.
(4) Wurden keine anderen Tilgungsbestimmungen getroffen, werden Zahlungen des Kunden zuerst mit den angefallenen Zinsen, dann mit den Verzugskosten, dann mit sonstigen Nebenkosten und dann mit der Hauptforderung verrechnet, wobei jeweils zuerst die der Verjährung am nächsten stehende Forderung getilgt wird.

Eigentumsvorbehalt
SchwaaBa behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Kunden dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an SchwaaBa im Voraus ab, die diese Abtretung annimmt. SchwaaBa darf die Abtretung offenlegen und diese Forderungen auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. SchwaaBa verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten des Kunden die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Über Auswahl der freizugebenden Sicherheiten entscheidet SchwaaBa.

Gewährleistung und Haftung, Aufrechnung, Abtretung
(1) Gewährleistung und Haftung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet SchwaaBa nach eigener Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch SchwaaBa, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) d) im Rahmen eines Garantieversprechens oder e) soweit das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, ist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden erforderlich, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von SchwaaBa, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist mit Ausnahme anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen, dies gilt nur dann nicht, wenn sich das Zurückbehaltungsrecht aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts- oder Widerrufsrecht ableitet. Die Abtretung von Forderungen gegen SchwaaBa aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform zulässig.
(4) Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls hat der Kunde unverzüglich SchwaaBa zu informieren.

Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von SchwaaBa im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die vorgeschriebene Zeit gespeichert, in der Regel ausschließlich digital. Er kann vom Kunden nicht bei SchwaaBa abgerufen werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von SchwaaBa. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.

Schlußbestimmungen
(1) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Falle die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die die Parteien bei Kenntnis dieses Umstandes vereinbart hätten und zwar unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise der betroffenen Bestimmung. Das gleiche gilt bei Regelungslücken.
(2) Nebenabreden wurden nicht vereinbart. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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